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Gemäß den U.S.-, G.B.-, und E.U.-Verordnungen darf unsere Informationsliteratur nicht exportiert, heruntergeladen, reexportiert oder weitergeleitet werden an bestimmte Staaten, Personen oder Institutionen, für die ein U.S.- oder G.B.-Exportverbot besteht.
Wenn Sie fortfahren, stimmen Sie zu, dass Sie nicht direkt oder indirekt dazu beitragen werden, dass unsere Informationsliteratur exportiert, heruntergeladen, reexportiert oder weitergeleitet wird an Embargo- oder anderweitig verbotene Staaten (derzeit Kuba, Iran, Nord-Korea, Sudan und Syrien) oder an von U.S.-Export ausgeschlossenen Personen und Institutionen (einschließlich des Bureau of Industry and Security's Denied Parties List (Liste der abgelehnten Parteien des Büros für Industrie und Sicherheit), Entity List (Beschaffungsstellenliste), State Department's Defense Trade Controls List of Debarred Parties (vom Verteidigungsministerium aufgestellte Handelskontrollliste ausgeschlossener Parteien) und das Office of Foreign Assets Control Lists (Kontrollliste des Büros für Devisenguthaben) (inklusive Specially Designated Nationals and Specially Designated Global Terrorists) (gesondert aufgeführte nationale und globale Terroristen) oder gegen die G.B.-Exportkontrollliste).
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